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Die Wirtschaftsprüfung umfasst sämtliche Arten der
gesetzlichen sowie freiwilligen Prüfungen von Abschlüssen nach nationalen
(HGB) und internationalen Grundsätzen (IAS/US-GAAP), insbesondere
Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse. Hierzu gehören auch Sonderprüfungen
und interne Revisionen.
Daneben können Ihnen unsere Mitglieder, entweder selbst
oder mit Hilfe anderer Mitglieder auch weitere Dienstleistungen anbieten,
die sich oft aus den Erkenntnissen aus Abschlussprüfungen ergeben. Hierzu
gehören etwa die Prüfung von Qualitätsmanagement-Systemen und
Risiko-/Chancen-Management-Systemen.
- Steuerberatung
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In steuerlichen
Belangen bieten die Mitglieder von Ratwerk alle einen Komplettservice.
Für Spezialwissen kann im Einzelfall auf andere Mitglieder von RatWerk
zurückgegriffen werden, ohne dass der Mandant sich neue Ansprechpartner
suchen muss. Das Angebot reicht von der Buchhaltung und Erstellung von
Steuerbilanzen über die Erstellung von Steuererklärungen bis zur Betreuung
von Außenprüfungen. Zum Standard gehört die regelmäßige Information
und - auf Wunsch des Mandanten - vertiefte Gestaltungsberatung über
neue steuerlich relevante Aspekte, die Auswirkungen neuer Gesetze und
Urteile sowie die praktische Umsetzung der hieraus abgeleiteten
Konsequenzen.
- Rechtsberatung
- Unter unseren Mitgliedern sind Rechtsanwälte mit einem
breiten Erfahrungshorizont. Dies beinhaltet auch Erfahrung dort, wo
es darauf ankommt, etwa bei der Prozessführung. Das heißt nicht, dass unsere
Rechtsanwälte an der Prozessführung interessiert sind, eher ist das
Gegenteil der Fall. Aber diese Erfahrungen sind gerade bei Verhandlungen
aller Art nützlich.
Außerdem besteht Erfahrung in
vielen Branchen. Wir verstehen also auch Ihre Sprache und
kennen die Probleme. Dies führt nicht selten zu überraschenden
Lösungsansätzen, aber fast immer zu klaren Entscheidungsvorschlägen.
Wir wissen, dass es nicht auf die Darstellung der
Probleme, sondern auf Lösungen ankommt.
Wirtschafts-/Unternehmensberatung
Die Beschäftigung mit den steuerlichen und rechtlichen
Belangen eines Unternehmens führt oft zu Erkenntnissen, die über die
steuerliche Gestaltungsberatung hinausgehen. Umgekehrt kann eine sachgerechte
Gestaltung nicht ohne das betriebswirtschaftliche Umfeld bestehen. Deshalb
gehört zu einem ganzheitlichen Ansatz auch die Beratung zur
Unternehmenssteuerung und -positionierung. Dies beinhaltet nicht nur
Controlling und Unternehmensanalysen, sondern auch die Beratung bei
Fusionen, Kooperationen und Restrukturierungen.
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