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Besondere Beschlüsse: Der Aufnahmebeitrag wurde in der Mitgliederversammlung vom 9. 4. 2003 auf 500 € pro Mitglied / pro Mitgliedskanzlei festgelegt. Ein laufender Mitgliedsbeitrag wurde für das Jahr 2003 nicht festgelegt. Die Festlegung für 2004 und folgende Jahre bleibt vorbehalten. |
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