Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung umfasst sämtliche Arten der gesetzlichen sowie freiwilligen Prüfungen von Abschlüssen nach nationalen (HGB) und internationalen Grundsätzen (IAS/US-GAAP), insbesondere Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse. Hierzu gehören auch Sonderprüfungen und interne Revisionen.

Daneben können Ihnen unsere Mitglieder, entweder selbst oder mit Hilfe anderer Mitglieder auch weitere Dienstleistungen anbieten, die sich oft aus den Erkenntnissen aus Abschlussprüfungen ergeben. Hierzu gehören etwa die Prüfung von Qualitätsmanagement-Systemen und Risiko-/Chancen-Management-Systemen.

Steuerberatung

In steuerlichen Belangen bieten die Mitglieder von Ratwerk alle einen Komplettservice. Für Spezialwissen kann im Einzelfall auf andere Mitglieder von RatWerk zurückgegriffen werden, ohne dass der Mandant sich neue Ansprechpartner suchen muss. Das Angebot reicht von der Buchhaltung und Erstellung von Steuerbilanzen über die Erstellung von Steuererklärungen bis zur Betreuung von Außenprüfungen. Zum Standard gehört die regelmäßige Information und - auf Wunsch des Mandanten - vertiefte Gestaltungsberatung über neue steuerlich relevante Aspekte, die Auswirkungen neuer Gesetze und Urteile sowie die praktische Umsetzung der hieraus abgeleiteten Konsequenzen.

Rechtsberatung

Unter unseren Mitgliedern sind Rechtsanwälte mit einem breiten Erfahrungshorizont. Dies beinhaltet auch Erfahrung dort, wo es darauf ankommt, etwa bei der Prozessführung. Das heißt nicht, dass unsere Rechtsanwälte an der Prozessführung interessiert sind, eher ist das Gegenteil der Fall. Aber diese Erfahrungen sind gerade bei Verhandlungen aller Art nützlich. Außerdem besteht Erfahrung in vielen Branchen. Wir verstehen also auch Ihre Sprache und kennen die Probleme. Dies führt nicht selten zu überraschenden Lösungsansätzen, aber fast immer zu klaren Entscheidungsvorschlägen.

Wir wissen, dass es nicht auf die Darstellung der Probleme, sondern auf Lösungen ankommt.

Wirtschafts-/Unternehmensberatung

Die Beschäftigung mit den steuerlichen und rechtlichen Belangen eines Unternehmens führt oft zu Erkenntnissen, die über die steuerliche Gestaltungsberatung hinausgehen. Umgekehrt kann eine sachgerechte Gestaltung nicht ohne das betriebswirtschaftliche Umfeld bestehen. Deshalb gehört zu einem ganzheitlichen Ansatz auch die Beratung zur Unternehmenssteuerung und -positionierung. Dies beinhaltet nicht nur Controlling und Unternehmensanalysen, sondern auch die Beratung bei Fusionen, Kooperationen und Restrukturierungen.