Besondere Beschlüsse:

Der Aufnahmebeitrag wurde in der Mitgliederversammlung vom 9. 4. 2003 auf 500 € pro Mitglied / pro Mitgliedskanzlei festgelegt.

Ein laufender Mitgliedsbeitrag wurde für das Jahr 2003 nicht festgelegt. Die Festlegung für 2004 und folgende Jahre bleibt vorbehalten.